Nehmen wir mal an, sie haben schon alles. Da kommt ein Angebot: Null Grundgebühr, Null Mindestumsatz, günstige Minutenpreise. Da denken Sie sich, kann ich doch als Reserverkarte nehmen…
Die Reservekarte: Für die Kleinanzeige in der Anzeigenzeitung. Für Oma, wenn sie unterwegs ist, für Sohn, Tochter, Gäste aus dem Ausland, für alle Fälle. Es ist ein Laufzeitvertrag aber er kostet ja nix und abgebucht wird vom Konto, Rechnung gibts online – schaut man eh nie rein – alles prima, muß nicht dran denken aufzuladen und abgeschaltet wird auch nicht, weil ich die Karte selten oder nie nutze.
Der Anbieter schickt natürlich auch ab und zu e-mails. Meistens Werbung für irgendwelchen Tüdelkram, günstige Reisen, Kreditkarten, Schnäppchen, Zusatzoptionen, will ich alles nicht. Die Mails landen weitgehend ungelesen im virtuellen Mülleimer.
Dieser Tage kommen e-mails, die man vielleicht vor dem Löschen doch lesen sollte. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) werden geändert, wer nicht mindestens 3 Euro Umsatz auf seiner Karte fabriziert (durch Anrufe, SMS, Internet etc.) wird mit einer „Kontopflegegebühr“ von 1 Euro belastet. Wem das nicht gefällt, soll bitteschön schriftlich (nicht per e-mail!) widersprechen, Adresse anbei.
Ungenutzte SIM-Karten für 0 machen keinen Anbieter glücklich und pro Karte enstehen dem Kartenverkäufer (Provider) und dem Netzbetreiber Kosten und seien sie noch so gering. Der muß Sendetechnik kaufen und aufbauen, braucht Strom, hat Techniker, Leute an der Hotline in der Buchhaltung und so weiter, die wollen alle am Monatsende von irgendwas leben.
Aber im Vertrag hieß es doch: Keine monatlichen Kosten. Stimmt. Im Vertrag steht aber auch, daß nicht nur der Kunde, sondern auch der Anbieter recht kurzfristig kündigen darf. Was ist Ihnen also lieber, lieber Kunde: Wenn der Anbieter dem Kunden gleich schreibt, daß er kündigt, es sei denn, der Kunde stimmt dem 1 Euro zu?
Prinzipienreiter und Rechtsgelehrte streiten sich nicht unberechtigt darüber, ob es ausreicht, eine e-mail an den Kunden zu schreiben. Früher haben manche Anbieter einfach nur eine SMS verschickt (oder waren sich sicher, das vorgehabt zu haben), die bei seltener Nutzung verloren gehen und daher nie ankommen. Da ist eine e-mail schon besser. Aber viele Kunden lesen ihre e-mails nicht, oder diese e-mails werden über Dienstleister mit seltsamen Absenderadressen oder Servernamen verschickt und landen allzuleicht im Spamfilter.
Richtiger wäre, pro Karte/Rufnummer und Vertrag einen Brief an den Kunden zu schreiben, am besten noch per Einschreiben. Das würde die Postdienstleister freuen, die Anbieter hingegen hätten noch mehr Kosten. Zumal viele Kunden umziehen, aber vergessen, ihren Anbieter zu informieren.
Die Nebenwirkung solcher Aktionen ist klar: Die Mehrheit der Kunden, denen es ums Prinzip geht, werden diese Karten sofort kündigen. Manche werden vielleicht mehr telefonieren und damit nie in Verlegenheit kommen, diesen 1 Euro zahlen zu müssen.
Auch wenns schwer fällt, liebe Leser: Die Discounter müssen auch rechnen. Denn – so hört man hinter vorgehaltener Hand – die Original-Netzbetreiber knöpfen ihnen pro geschalteter Karte regelmäßig Geld ab. Geld, das man sonst von den aktiven Kunden nehmen müsste. Finden Sie das fair?
Und wir lernen wieder: Karten bunkern lohnt sich nicht! Wenn Sie eine weitere Karte bestellen, kümmmern Sie sich drum. Lesen die AGBs wirklich, überlegen sich, ob und wie sie diese Karte wirklich brauchen und ob sie ihnen notfalls auch 1 Euro im Monat fürs Rumliegen wert ist. wenn nicht, Finger weg. Und sie schlafen einfach ruhiger.
Schlagwörter: AGB, e-mail, Einschreibebrief, Klarmobil, kontopflege, Mindestumsatz
12. Mai 2010 um 09:02 |
Das sehe ich etwas anders:
1. Der Anbieter hat vorher durchzurechnen, ob sein Geschäftsmodell aufgeht. Gerade bei einem gesättigten Mobilfunkmarkt muss man als Discounter auch davon ausgehen, dass man auch kaum telefonierende Kunden hat.
2. Klarmobil wirbt selbst sehr aggressiv beispielsweise mit dem Spruch „Wenn ich nicht telefoniere, zahle ich auch nix. A*****lecken.“. Passt nicht wirklich zu einer Nichtnutzungsgebühr.
3. Dem Kunden in einem Newsletter nebenbei erwähnen, dass man die AGB ändert, geht nuneinmal nicht. Dem Kunden dann auch noch vorschreiben, dass er sich schriftlich an Klarmobil wenden muss (Email reicht gerade nicht aus!) ist dann noch der Gipfel.
12. Mai 2010 um 15:58 |
Kann mich nur meinem Vorredner anschließen.
Immerhin sind die Leute von „Heino-Mobil“ nun noch so fair, zumindest mit einer, am Rande bemerkt-gut getarnten, Mail über ihren Coup zu informieren.
Beim letzten „Kunden-Kehraus“ hat mir dieser „korrekteste aller Anbieter“, nachweislich ohne Vorankündigung, einfach die Karte abgeschaltet.
Die Rufnummer war unwiederbringlich verloren!
Insbesondere die „wenn ich nicht Telefoniere zahle ich nicht“ Werbung stößt bei dem erneuten Vorstoß ziemlich sauer auf!
Bei allem Verständnis für wirtschaftliche Zwänge, man darf nicht einerseits leise andere AGB´s installieren, als die Werbung einem andererseits weiß machen will!
Das kann es nicht sein!
Alte Bestandskunden über die eine oder andere grenzwertige „Hebeltechnik“ , aus Verträgen zu feuern ist auch nicht die feine Art!
Der SCHECK heiligt nicht immer die Mittel!
12. Mai 2010 um 19:08 |
Noch besser Finger weg von Mobilcom Debitel Drillisch und den anderen Betreibern, sowie derer Ableger.
Wenn ich jetzt in der Situation wäre, würde ich es aussitzen und dann richtig ein Fass aufmachen. Die müssen richtig kosten durch solche Aktionen haben.
Warum dieser Verein nicht einfach ungenutzte Karten kündigt. Stattdessen wird mit so einer wiederholten hinter***** Aktion die Kunden beschissen, weil die zu dämlich sind kosten zu kalkulieren bzw. die Kunden ausnehmen wollen.
Sorry Henning, das musste mal sein.
Marco