„Wie kommen wir an mehr Geld?“ Das scheint eine Frage zu sein, die in den Teppichetagen diverser Konzerne immer wieder umgeht. Und manchmal scheint es dann Antworten zu geben, da kommt sich der Kunde vor, als sei er nicht nur schlecht bedient, sondern gar nicht ernst genommen. Bei Orange scheint die Antwort gelautet zu haben, „führen wir doch eine Rechnungsgebühr ein. Wer sie als Brief haben will, muss zahlen. Auch die Bestandskunden.“
Alles fing in diesem Sommer an, als Orange auf die Rechnung einen Vermerk druckte. Dort, wo sonst die aktuellen Angebote stehen, gab es diesmal ein besonderes Angebot. Es wurde sinngemäss vorgeschlagen: Wenn Sie auf die Onlinerechnung umstellen, sparen Sie 2.- CHF im Monat. Wer zukünftigt eine detaillierte Rechnung, oder kurz einen echten EVN haben will, spart sogar 5.- CHF.
Oder auf Deutsch: Wir führen für jeden Kunden, der die Rechnung immer noch als Papierdruck haben will, eine Gebühr von mindestens zwei Schweizer Franken ein. Die Verträge werden also nachträglich geändert.
Orange selbst vertritt natürlich den Standpunkt, diese Vertragsanpassung sei legitim. Um sich klar zu machen, um welche Grössen hier gesprochen wird. Ein Laptop-Internetabo kostet bei Orange mit Subvention 29.- CHF im Monat. Mit Rechnungsgebühr sind es dann plötzlich 31.- CHF. Also 6.9% mehr – ohne Mehrwert. Für 2011 hat Orange einen ARPU von 57.702 CHF angegeben. Rechne ich hier die zwei Franken auf, komme ich auf eine Erhöhung von noch immer 3.5%. Im Mobilfunksektor eine stolze Erhöhung.
Meine Reaktion auf diese nicht wirklich kundenfreundliche Aktion war eine schriftliche Beschwerde. Orange hatte es nicht nötig, darauf zu reagieren – stattdessen wurde mir nun eine um zwei Franken höhere Rechnung zugestellt. Der Rechnung werde ich widersprechen. Mal sehen, ob Orange dann weiterhin schweigt.
Schlagwörter: Gebührenerhöhung, Orange, Rechnung, Schweiz, Widerspruch
11. Oktober 2012 um 10:52 |
Guten Tag
Von einem Orange-Kunden habe ich vor kurzem eine Rückmeldung erhalten. Kurz vor dem Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Ombudscom ist Orange dem Kunden entgegengekommen. Er musste zwar ein hartnäckiges Telefongespräch (45 Minuten) führen.
Zuerst bestand Orange auf der Gebühr für die vorzeitige Kündigung, dann sollte der Kunde noch 455, dann 250 Franken bezahlen und am Schluss überhaupt nichts mehr. Auch das vergünstigte Gerät durfte der Kunde behalten.
Der Kunde hatte gefordert, dass die Rechnungsgebühr nicht verrechnet wird, ansonsten hat er auf eine fristlose Kündigung ohne Strafgebühren gepocht.
Wenn man weiss, dass ein Verfahren vor der Ombudscom Orange schnell einige hundert Franken kostet, dann sollte man als Kunden (das Verfahren vor der Ombudscom ist kostenlos für den Kunden) das Ganze durchziehen. Wegen maximal 60 Franken Gebühren im Jahr dürfte Orange ein Verfahren vor der Ombudscom nicht riskieren.
Also mitpockern, hartnäckig bleiben und auf kostenlose Kündigung beharren.
Liebe Grüsse
Ralf Beyeler